So hatte man sich die Auswirkungen des – eigentlich gut gemeinten – Gesetzes sicher nicht festgestellt: massenweise Klagen, von denen auch noch fast die Hälfte zugunsten der Kläger ausgehen. Eine Quote, die bei Verwaltungs- oder Finanzgerichten undenkbar wäre. Das Gesetz ist technisch schlecht gemacht und die Arbeitsverwaltung offensichtlich mit der Erstellung korrekter Bescheide und richtiger Bewertung von Lebenssachverhalten überfordert.
FAZ-net gibt einen Einblick in die Arbeitsweise eines Richters, der diese Fälle bearbeiten muss.
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